Führerscheinentzug wegen Räuchermischungen/Kräutermischungen ?

Räuchermischungen führerschein

Kann der Führerschein wegen Räuchermischungen entzogen werden?

Diese Frage beschäftigt sicherlich viele in der Community! Wir haben uns daher näher mit diesem Thema beschäftigt und auch so einiges herausgefunden!

Es lassen sich ja was Legal Highs angeht im ganzen Bundesgebiet verschiedenste Urteile finden die teilweise erheblich voneinander abweichen. Doch eine Sache ist klar, nur die Bestellung von Legal Highs reicht nicht um jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen und es darf auch keine MPU angeordnet werden es sei denn der Beschuldigte hat den Konsum von Psychoaktiven Substanzen eingeräumt.

Räuchermischungen ParagrafDie Führerscheinstelle hat aber sehr wohl das Recht auch nur bei Verdacht eine ärztliche Begutachtung zu veranlassen die einige hundert Euro kosten kann.

Ein Urteil zu einem Fall in dem die Beschuldigte den Konsum von Räuchermischungen eingeräumt hat findet ihr hier:

http://openjur.de/u/627173.html

Ihr wurde die Fahrerlaubnis entzogen und das Urteil wurde gesprochen nachdem sie dagegen geklagt hatte. Besonders auffällig ist das auch hier darauf verwiesen wird das Smile JWH-018 enthalten würde, was ja ein Betäubungsmittel sei und somit den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertige. Erst kürzlich haben wir ja über die Analysen der Behörden berichtet: https://www.legal-highs.info/legal-highs-strafverfolgung-und-analyseskandal/

Es empfiehlt sich also möglicherweise ein Gegengutachten machen zu lassen was dann durchaus auch von den Ergebnissen der Behörden abweichen könnte.

In einem MPU-Forum gibt es ebenfalls einen interessanten Thread dazu:

http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=18526&page=6

Dieser Post stellt natürlich keine rechtliche Beratung dar sondern gibt nur den Informationsstand der Verfasser wieder. Für eine rechtliche Beratung bitte einen Anwalt aufsuchen.

Autor:LH-Team

6 Gedanken zu „Führerscheinentzug wegen Räuchermischungen/Kräutermischungen ?“

  1. Auch wenn es nicht im BTMG steht. Wenn die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird, kostet es den Lappen. Auch wenn man Klebstoff schnüffelt oder bestimmte Medikamente nimmt, stehen ja auch nicht im BTMG.
    Wenn es nur um eine Bestellung geht, keine Aussage machen. Auf keinen Fall zugeben, dass man konsumiert = MPU.
    Wird man erwischt (z.B. Tütchen oder Stummel im Auto gefunden) = MPU.

  2. Alles Stuss…
    In deutschland kann dir das Landratsamt ohne heglichen Grund den schein entziehen…

    So bevor irgendein Durches Großmaul wieder was anderes labert..m Geht zur FsS…. dort wird man euch schon von einem Privileg erzählen…

  3. Das kann man glaub so net sagen!
    Bei BTM ist klar! Aber ne RM wo nix auf der BTM Liste steht von den Inhaltsstoffen, sprich kein Betäubungsmittel
    ist bin ich mir net sicher ob man vielleicht mit nem
    guten Anwalt ne chance hat!??

    Viele kleine Leute können sich oftmals auch den top Anwalt,
    den Sie benötigen und weiss was man tun muss, gar net Leisten!!

    Der Staat dagegen hat Experten Anwälte die sich nur damit beschäftigen und genau wissen wie Sie die meisten am besten dran bekommen!
    Durch den Druck und eigene Unwissenheit nimmt man vieles hin und oftmals drehen die doch total am Rad und denken dürften Alles!!

    Oftmals ist das vielleicht ganz anderes und könnte was machen………Müsste machen können das endlich Ganja legal wird!!! Wär das Beste für die Gesellschaft!!

    LEGALIZE IT !!!!!! 🙂

  4. Klar ist der Lappen weg dann.
    Nicht erwischen lassen.
    Synthetische Droge = ein Jahr Drogenfreiheit nachweisen für die MPU

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