NpSG noch immer nicht in Kraft!

paragraf-201100282230

Hallo Zusammen!

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, das bisher keine Veröffentlichung des NpSG im BGBL stattfand. Somit ist das NpSG trotz seiner Verabschiedung durch den Bundesrat noch immer nicht in Kraft getreten.

Es gibt diverse Gerüchte bezüglich der Gründe des Nichtinkraftretens, auf diese möchten wir uns hier allerdings nicht berufen, da keines davon aus einer belegbaren Quelle stammt.

Wer sich über das NpSG und Gesetzesänderungen auf dem laufenden halten will kann dies hier tun:

http://www1.bgbl.de/

http://www.buzer.de/

Die Entwicklung seit Verabschiedung durch den Bundesrat könnt Ihr hier verfolgen: http://www.eve-rave.ch/Forum/viewtopic.php?f=104&t=48308

Dort poste ich auch regelmäßig Neuigkeiten, sowie die Inhalte der BGBL Veröffentlichungen.

FAKT IST: Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich an der Rechtslage bezüglich RM´s bzw RC´s nichts geändert! Es ist weiterhin legal, Produkte zu erwerben, welche keine dem BtmG oder Amg unterstellten Substanzen enthalten.

Viele Grüße

AnotherOne / TrialsCrew

3 Gedanken zu „NpSG noch immer nicht in Kraft!“

  1. Mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt in Deutschland ab 26.11.16 das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) offiziell in Kraft. Das Gesetz ermöglicht das Verbot kompletter Stoffgruppen, wodurch hunderte Legal High-Wirkstoffe auf einmal untersagt werden. Das betrifft im Moment vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone. Seit dem Jahr 2005 lassen sich zwei Drittel aller bekannten neuen Substanzen diesen Stoffgruppen zuordnen. Künftig können auch weitere Stoffgruppen bei Bedarf aufgenommen werden.

    Demnach soll zukünftig der Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Einfuhr, der Erwerb und Besitz sowie das Verabreichen von Neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) verboten werden. Das Gesetz ermöglicht den zuständigen Behörden die Vernichtung dieser Substanzen – unabhängig von einem Strafverfahren.

    Somit wird eine Regelungslücke im Betäubungsmittelrecht geschlossen, das bislang nur einzelne Stoffe verbietet. Sobald deren chemische Struktur minimal verändert wird, fallen sie nicht mehr unter das gesetzliche Verbot. „Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe“ so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

  2. Eine Anmerkung zu der Diskussion, ob es rückwirkend Strafen geben kann für Leute, die zwischen Bundesratsbeschluss und baldiger Verkündung etwas erworben haben.

    Hier steht etwas über der verlinkten Stelle unter 358:
    „Im Strafrecht sind derartige Rückwirkungen unzulässig.“
    https://books.google.de/books?id=lCc2DYYlL1gC&pg=PA117&lpg=PA117&dq=%22Echte+R%C3%BCckwirkung%22+beispiele&source=bl&ots=zbQ5s-Kg6s&sig=gogZ6ehAfQPFpla9LtTaC-wR1_k&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=%22Echte%20R%C3%BCckwirkung%22%20beispiele&f=false

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