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Legal oder Illegal
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BuddhaMonk
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21. Februar 2011 - 11:49
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Forumsbeiträge: 82
sp_UserOfflineSmall Offline

soll heisen -> alkohol, tabak, tee, sämtl. lösungsmittel, benzin, verdauungfördernde jogurts, schokolade, gewürze und alle mögl. med. brauchbare planzen (zb aloevera oder kamille) sind jetzt anfechtbar im sinne des amg?!?

immerhin zeigen ja diese produkte alle pharmazeutische wirksamkeit (wenn auch teilweise erst im mißbrauchsfall)...

ich denke das das verfassungstechnisch absoluter schwachsinn ist... falls echt irgendeiner so blöd ist diese definition ins amg zu nehmen Confused

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Graswegkobold
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8. März 2011 - 16:24
Mitglied seit: 16. Februar 2011
Forumsbeiträge: 5
sp_UserOfflineSmall Offline

Hallo lieber Mönch, du (oder jemand anderes in diesem Thread) hast (hat) richtig festgestellt, das das AMG nicht auf den Endkonsumenten angewendet wird. Daraus folgt logischerweise die Anwendung im gewerblichen Bereich. Hier sind nun aber gleich mehrere Behörden zuständig und von daher ist eine etwaige Erläuterung auch nicht ganz so einfach und/oder abschliessend. Wenn aber die Verfolgungsbehörden (Zoll, Ordnungsamt, Finanzamt, Polizei) eine Weisung haben zu ermitteln oder Beschlagnahmen, dann wird die Staatsanwaltschaft als Auftraggeber dieser "Aktionen" auch die rechtliche Grundlage vorher geprüft haben. Da ein öffentliches Interesse vorliegt und bisher einfach jedes Mal der Wirkstoff in den Rauchmischungen ausgetauscht wurde hat das BfArM (** you do not have permission to see this link **) eine Gefahrenstudie zu Cannaboiden erstellt. Auf dieser Grundlage konnte das BKA letzten Dezember eine Pressemitteilung herausgeben.

"...alle pharmazeutisch wirksamen Cannaboide die nicht dem BtMG unterstehen, nach dem AMG anzuklagen sind."

Zu deinem völlig verständlichen Bauchgefühl:

Alle in Deutschland verkäuflichen Stoffe mit pharmazeutischer Wirkung (ebenso Alkohol, Schokolade, Tee, Nahrungsmittel) unterliegen sowohl den Bestimmungen des Lebensmittel-rechts, als auch denen des Arzneimittelrechts. Es kommt hierbei auf die Konzentrationen und Wirkungsweisen an, im Falle von nicht im Lebensmittelbereich angebotenen Stoffen wie Lösungsmitteln und Benzin gelten noch einmal gesonderte Bestimmungen, bei pharmazeutisch wirksamen Pflanzen teilen sich die Zuständigkeit das gute alte BtmG und das AMG.

Bei allen Angaben stand hinter mir ein Gewähr

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LittleTCom
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8. März 2011 - 20:00
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Forumsbeiträge: 51
sp_UserOfflineSmall Offline

Sehr sehr gut erklärt.

Vielen Dank !!!

zwiebelkräuter im Keller Nr. 101

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BuddhaMonk
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9. März 2011 - 10:52
Mitglied seit: 19. Januar 2011
Forumsbeiträge: 82
sp_UserOfflineSmall Offline

danke, wirklich sehr informativ und ausführlich! würde gern mal mit einem der verantwortlichen über die gefahrenstudie reden… mich interessiert das verfahren zur bestimmung von gefahren, die von völlig unerforschten substanzen ausgehen. vor allem würde mich eine gegenüberstellung des gefahrenpotenzials von alkohol interessieren – der ja alles andere als eine harmlose droge ist und mit dessen handel (sogar bewerbung) unsere gesundheitsbesorgte regierung ja kein problem hat… Confused

auch ist es merkwürdig das scheinbar kein öffentliches interesse bei der problematik 'komasaufen unter jugendlichen' besteht – hier werden gesundheitliche folgen ganz 'cool' toleriert… wenn 100 leute an einer alkoholüberdosis verenden interessiert das keinen aber wenn mal einer 'lava-red' mißbraucht und im krankenhaus landet – dann haben wir die neue killerdroge Confused 

und auch dass ist letztendlich nur das ergebniss dieser volksverhetzenden und doppelmoralischen repressiven drogenpolitik!

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LittleTCom
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9. März 2011 - 12:42
Mitglied seit: 20. Dezember 2010
Forumsbeiträge: 51
sp_UserOfflineSmall Offline

WORD! Auch wenn genau das schon oft gesagt wurde ^^

Is leider so

zwiebelkräuter im Keller Nr. 101

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Graswegkobold
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9. März 2011 - 16:20
Mitglied seit: 16. Februar 2011
Forumsbeiträge: 5
sp_UserOfflineSmall Offline

BuddhaMonk schrieb:

danke, wirklich sehr informativ und ausführlich! würde gern mal mit einem der verantwortlichen über die gefahrenstudie reden… mich interessiert das verfahren zur bestimmung von gefahren, die von völlig unerforschten substanzen ausgehen. vor allem würde mich eine gegenüberstellung des gefahrenpotenzials von alkohol interessieren – der ja alles andere als eine harmlose droge ist und mit dessen handel (sogar bewerbung) unsere gesundheitsbesorgte regierung ja kein problem hat… Confused

In der Vergangenheit haben auch Regierungsstellen dazu gelernt, daraus folgt das sie sich des Problems "Alkohol" allen Unkenrufen zum Trotz teilweise Medienwirksam annehmen. Sie verwalten mit ihren Aktionen das Problem zwar eher als es wirklich zu lösen, allerdings kann dadurch immer behauptet werden: "... es gibt eine Vielzahl an Informations und Aufklärungsprojekten, ... wir haben damals schnell reagiert und die Preise für AlkoPops erhöht" und mal abgesehen davon ist laut geltendem Recht eine Abgabe an Minderjährige sowieso verboten. (Beispiel für die Lachmuskeln: ** you do not have permission to see this link **) Die aktuelle Lesart unserer Drogenbeauftragten lautet hierzu:

"Dass einige psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind und andere nicht, hat in erster Linie historische und gesellschaftliche Gründe. So sind Alkohol und Tabak in unserer Kultur akzeptiert, Cannabis nicht."

Dyckmans Stellungnahme auf abgeordnetenwatch.de

Das gilt dann sicher auf jeden Fall auch für Rauchmischungen und definiert für viele Behörden durchaus ein öffentliches Interesse, weil aber durch ständige Änderungen in der Mischung das Verbot nie wirklich umgesetzt werden konnte, müssen nun andere Rechtsmittel greifen.Warum genau das wirtschaftliche Potential der Drogen Koffein, Alkohol, Nikotin, Zucker (raffiniert), Spielen (alle Arten), TV ausreicht um sie als "historisch und gesellschaftlich" geradezu verankert zu betrachten und das bei anderen Drogen wie Cannabis und co. die es grösstenteils viel länger gibt nicht so ist scheint mir leider nicht der richtige Hebel zu sein. In letzter Konsequenz sind alle Bestrebungen auf jedem dieser Felder bereits heute restriktiv und das betrifft die Gamer ebenso wie Raucher und Übergewichtige.

Das hat dann schon bald mehr als Orwellsche Qualitäten:

Wir schreiben das Jahr 2055, Deutschland ist seit nun 10 Jahren Grün regiert, der Verkauf von Tabak ist verboten und auf Alkohol stehen derart hohe Steuern, das ein Bier an der Alster 22,50 Euro kostet. Wer sich daheim im 3D Rausch ein wenig in aktuelle Spielfilme vertiefen will, muss Sport nachweisen wenn er nicht höhere Krankenkassenbeiträge zahlen möchte, das gleiche gilt für Spiele hier kann Mensch sich sogar abstrampeln wie er will, die Spielzeit wurde vom Gesetzgeber auf 1 Stunde am Tag festgesetzt. Fleischessen ist mittlerweile zu einer fast anstössigen Randerscheinung mutiert und im allgemeinen Fitness und Gesundheitsbewusstsein der Menschen gilt es als normal täglich zu trainieren, am besten im 3D Raum erst den Spielfilm verdienen und danach einen Gesundheitsshake mit gewaltfreiem Sorglosfernsehen.

Wer nicht alles von sich im Internet preisgibt, erscheint nicht nur merkwürdig, er bekommt keine Arbeitsstelle und wahrscheinlich auch keinen Lebenspartner, denn mehr als 80% aller Deutschen finden sich mittlerweile Online.

... und erstens kommt es anders, und zweitens als Mensch denkt


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BuddhaMonk
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10. März 2011 - 12:11
Mitglied seit: 19. Januar 2011
Forumsbeiträge: 82
sp_UserOfflineSmall Offline

Zitat:

In der Vergangenheit haben auch Regierungsstellen dazu gelernt, daraus folgt das sie sich des Problems "Alkohol" allen Unkenrufen zum Trotz teilweise Medienwirksam annehmen. Sie verwalten mit ihren Aktionen das Problem zwar eher als es wirklich zu lösen, allerdings kann dadurch immer behauptet werden: "… es gibt eine Vielzahl an Informations und Aufklärungsprojekten, … wir haben damals schnell reagiert und die Preise für AlkoPops erhöht" und mal abgesehen davon ist laut geltendem Recht eine Abgabe an Minderjährige sowieso verboten. (Beispiel für die Lachmuskeln: ** you do not have permission to see this link **) Die aktuelle Lesart unserer Drogenbeauftragten lautet hierzu:

leider hat man bezüglich anderer drogen nichts dazu gelernt und akzeptiert lieber streckmittel wie Bleisulfid & co oder unerforschte synthetik... anstatt eine nachgewiesenermaßen harmlose droge zu legalisieren um der volksvergiftung ein ende zu setzen!

"Dass einige psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind und andere nicht, hat in erster Linie historische und gesellschaftliche Gründe. So sind Alkohol und Tabak in unserer Kultur akzeptiert, Cannabis nicht."

das ist eine lüge! cannabis wird seit JAHRHUNDERTEN in mitteleuropa als tee konsumiert - von der ärmeren bevölkerung des mittelalters bis heute! es fand, sowohl als rauschmittel als auch als medikament gegen kopfschmerzen und schlafstörungen gesellschaftliche akteptanz! bis die usa ihren 'war on drugs' über die uno zu uns brachte und in diesem rahmen die bevölkerung, seit nunmehr 40 jahren (!), belogen und desinformiert wird um eine angst und ein mißtrauen gegenüber diesen rauschmitteln zu schüren! SEIT DEM ist cannabis nicht mehr akzeptiert in unserer 'kultur'!!

synonyme dafür sind 'volksverhetzung' oder auch 'hirnwäsche'! oder warum rennt man in schulen und erzählt kindern medizinische unwahrheiten über diverse substanzen? warum keine aufrichtge aufklärung?!?

man kennt diese vorgehensweisen von anderen (totalitären) regierungen - hetze, gewalt und doppelmoral unterstützen nicht gerade die glaubhaftigkeit!

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BuddhaMonk
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10. März 2011 - 15:03
Mitglied seit: 19. Januar 2011
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sp_UserOfflineSmall Offline

abgesehen davon ist es ein hohn, die mittlerweile enstandenen folgeprobleme der prohibition zu rechtfertigen mit 'entspricht nicht unserer kultur'

ensprechen bleivergiftungen und schwarzmarkthandel unserer kultur eher?!?

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