Polizeikontrollen | Räuchermischungen | Forum

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Polizeikontrollen
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psy
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24. Juni 2010 - 20:48
Mitglied seit: 24. Juni 2010
Forumsbeiträge: 1
sp_UserOfflineSmall Offline

mal ne frage hat jemand eigentlich schon erfahrungen mit schnelltestern bei ner polizeikontrolle gemacht? wird da was nachgewiesen?
hab erst seit kurzem meinen führerschein wieder,
bei den screenings hab ich sogar am tag davor immer was von den räuchermischungen ( smoke+, aura mystik, dream usw) geraucht, wurde nie was nachgewiesen. bei keinen der 4 screenings.

bin mir aber nicht sicher wies bei ner polizeikontrolle laufen kann.
wer erfahrungen gemacht hat bitte antworten

soll ich mir zur sicherheit mal nen schnelltest aus der apotheke holn?

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chilla
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10. Juli 2010 - 21:59
Mitglied seit: 10. Juli 2010
Forumsbeiträge: 7
sp_UserOfflineSmall Offline

Nein du brauchst absolut keine Angst haben, das Zeug kann man eh nicht nachweisen weil man nicht mal weiß was drinn is^^

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2SuBStItUtE
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14. Juli 2010 - 16:56
Mitglied seit: 14. Juli 2010
Forumsbeiträge: 6
sp_UserOfflineSmall Offline

chilla hat recht. das weiß ich auch aus zuverlässigen quellen…das ist auch so das hauptargument für die meisten leute überhaupt umzusteigen.

Weltweit rauchen immer mehr leute smoking mixtures genau aus dem grunde.

Die schnelltests zeigen nur thc,opiate,amphetamine und kokain an. JWH lässt sich allerdings (noch) nicht nachweisen.

Ich bezweifel auch das es je in dem sinne nachweisbar sein wird…ich glaube die schnelltests sind nicht ohne grund auf 4 substanzen beschränkt.

Davon abgesehen gibts ja auch schon funktionsfähige smoking mixtures ohne JWH, wie der Fidel Mix.

ich fände alles was über die 4 substanzen im schnelltest hinausgeht sowie schwachsinn…weil dann muss man auch nach schlaftabletten,beruhigungsmitteln etc. schauen, da man von so manchen legalen medis bestimmt eine größere gefahr ist für den straßenverkehr als wenn man sich vor nen parr stunden nen rm kopf geraucht hat.

und man müsste schauen welche wirkstoffe im körper gebraucht werden und nicht missbraucht werden! Wie will man das jemals schaffen? Wenn ich zu viel Kaffee getrunken habe und zittere oder so, darf ich mich auch eigentlich nicht hinters steuer setzen, aber es is meiner meinung nach gar net möglich nachzuweisen welche stoffe man grade im körper regulär nutzt (wenn man autofährt) oder als genußmittel

aber man darf sich ja auch zum beispiel nicht unter streß oder so hinters steuer setzen.

ich find bei der 0,5 promille grenze gehts schon los,also einer auf rm fährt bestimmt sicherer als einer auf 0,5 promille,als erfahrener dünger

fazit: wie chilla schon sagt, durch den schnelltest zum glück nicht nachweisbar. also wegen der sache würde ich mir am wenigsten gedanken machen!

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Watson
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14. Juli 2010 - 21:43
Mitglied seit: 3. Mai 2010
Forumsbeiträge: 7
sp_UserOfflineSmall Offline

rechtlich wäre der (nachgewiesene) konsum berauschender Mittel und Substanzen  im straßenverkehr als ordnungswiedrigkeit anzuzeigen.

auszug StVO:

§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
§ 24a 0,5 Promille-Grenze
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
(5) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.
Anlage
(zu § 24a)

Liste der berauschenden Mittel und Substanzen

Berauschende Mittel               
Substanzen
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin Morphin
Morphin Morphin
Cocain Cocain
Cocain Benzoylecgonin
Amfetamin Amfetamin
Designer-Amfetamin Methylendioxyamfetamin (MDA)
Designer-Amfetamin Methylendioxyethylamfetamin (MDE)
Designer-Amfetamin Methylendioxymetamfetamin (MDMA)
Metamfetamin Metamfetamin
hoffe das bringt klarheit.Wink

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2SuBStItUtE
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15. Juli 2010 - 00:14
Mitglied seit: 14. Juli 2010
Forumsbeiträge: 6
sp_UserOfflineSmall Offline

oha. da bringst du wirklich klarheit *g*

also beim schnelltest haste auf jedenfall nur die 4 Stoffe.

Und wenn du da negativ bist, gibt es kein grund für eine blutprobe, außer man hat nen unfall gebaut oder es gibt hinweise auf rauschmittel,oder seh ich das falsch?

In der anlage stehen die JWHs ja gar net drin bzw. da stehen nur sowieso illegale drogen drin,oder nicht?

aber klar,wenn die ein nachweisen kann, dass man net in dem zustand war ein kfz zu steuern, dann hat man bestimmt ein teures problem *g*

ich fahre sowieso grundsätzlich nicht auf RM, die reaktionszeiten sind zum teil schlimmer als bei weed find ich.

aber nicht aus angst wegen lappen,sondern aus angst das mir mal einer vors auto läuft,also ich meine..man muss ja nicht schuld sein! aber wenn was passieren würde, hätte man immer ne teilschuld wenns nachgewiesen wird,verständlich.

"(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht."

wie darf man das verstehen? kann mir das wer erklären? Wie kann ich denn fahrlässig bekifft autofahren?

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sweed
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1. September 2010 - 22:09
Mitglied seit: 1. September 2010
Forumsbeiträge: 1
sp_UserOfflineSmall Offline

Mich haben sie neulich auch erwischt 🙁
Ich hatte schön Sweed eingeatmet aber die blöden Bullen dachten ich hätte nur ein übelrichendes Kaugummi kurz vorher im Mund gehabt ...

he he he ....

LG

Holger

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Qman232
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28. September 2010 - 00:22
Mitglied seit: 27. September 2010
Forumsbeiträge: 1
sp_UserOfflineSmall Offline

Seid ihr eigentlich ganz helle im Kopf darauf Auto zu fahren, ist ja schön und gut das so etwas nicht nachgewiesen werden kann aber.... MEINE FRESSE seid ihr DUMM?

Ihr bringt nicht nur euch sondern auch andere Leute in Gefahr (wobei der Tod in dem Fall bei euch eine gerechte Strafe wäre in meinen Augen, dafür andere Leute in Gefahr zu bringen).

Und vorallem ist das einer der Gründe wieso solche chilligen Mittelchen immer wieder verboten werden, VOLLIDIOTEN.

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66377.info
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28. September 2010 - 22:14
Mitglied seit: 24. September 2010
Forumsbeiträge: 8
sp_UserOfflineSmall Offline

Qman232 schrieb:

Seid ihr eigentlich ganz helle im Kopf darauf Auto zu fahren, ist ja schön und gut das so etwas nicht nachgewiesen werden kann aber.... MEINE FRESSE seid ihr DUMM?

Ihr bringt nicht nur euch sondern auch andere Leute in Gefahr (wobei der Tod in dem Fall bei euch eine gerechte Strafe wäre in meinen Augen, dafür andere Leute in Gefahr zu bringen).

Und vorallem ist das einer der Gründe wieso solche chilligen Mittelchen immer wieder verboten werden, VOLLIDIOTEN.


Richtig. Meine Meinung, nur etwas zu intensiv Ausgedrückt. - Dennoch Wahr ! 😉

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Zarezala
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1. Oktober 2010 - 03:03
Mitglied seit: 13. Juli 2010
Forumsbeiträge: 53
sp_UserOfflineSmall Offline

nachweisbar im blut – ja, im urin – nein, aber legal, erlaubt beim Autofahren – nein. Denk daran, Bulen sind in Deutschland reht professionel, die sehen das du was genommen hast. Kriegst wenn du hinterm steuer erwischt wirst den Lappen weg, genauso wie bei Alkohol


wie ich in einem ähnlichen Tread schon geschrieben habe

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Watson
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19. Oktober 2010 - 15:33
Mitglied seit: 3. Mai 2010
Forumsbeiträge: 7
sp_UserOfflineSmall Offline

Qman232 schrieb:

Seid ihr eigentlich ganz helle im Kopf darauf Auto zu fahren, ist ja schön und gut das so etwas nicht nachgewiesen werden kann aber.... MEINE FRESSE seid ihr DUMM?

Ihr bringt nicht nur euch sondern auch andere Leute in Gefahr (wobei der Tod in dem Fall bei euch eine gerechte Strafe wäre in meinen Augen, dafür andere Leute in Gefahr zu bringen).

Und vorallem ist das einer der Gründe wieso solche chilligen Mittelchen immer wieder verboten werden, VOLLIDIOTEN.


wer hat den was davon gesagt darauf Auto zu fahren? Das ist natürlich verantwortungslos und soll nicht gemacht werden. Trotzdem ist die frage richtig und wichtig, es geht ja nicht nur um "bekifft fahren". Kumpels die den Lapen weg haben sind nicht bekifft gefahren, aber ihnen wurde nachgewiesen am wochenende zuvor thc konsumiert zu haben was ja ausreicht das du zu blöd bist Autozufahren und deswegen muss der Lappen weg.

"(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht."


wie darf man das verstehen? kann mir das wer erklären? Wie kann ich denn fahrlässig bekifft autofahren?

- Ist wohl eher auf Alc bezogen. Nach dem Motto

"Was? 1,2? Ich hab doch nur 1 Bier getrunken, da muss mir jemand was rein haben"

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michibeck
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31. Oktober 2010 - 14:17
Mitglied seit: 29. Oktober 2010
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sp_UserOfflineSmall Offline

hallo !

ich befinde mich seit geraumer zeit in einer einrichtung und muss regelmässig drogenscreenings abgeben. da ich aufs kiffen einfach nicht verzichten kann und will habe ich mich dann schlau gemacht und rms für mich entdeckt.im moment rauche ich hauptsächlich swwed und mgb.ich rauche auch nicht viel davon, vielleicht 3 stäbchen die woche,ich wills ja auch nicht übertreiben.ich lese immer (wie auch hier im thread) dass rms durch screenings nicht nachweisbar sind,dennoch habe ich trotzdem ein ziemlich mulmiges gefühl wenn ich dann abpinkeln muss.bisher war aber alles in ordnung.

jetzt habe ich hier im thread gelesen dass rms im blut nachweisbar sind.ich muss alle 2 monate blut abgeben, offiziell zur "überprüfung des medikamentenspiegels".

hat einer von euch eine ahnung ob ich mir bei einer routine überprüfung oder einer überprüfung wie ich sie oben geschildert gedanken machen muss aufzufliegen?

gruss

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eddiedgar
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31. Oktober 2010 - 14:32
Mitglied seit: 31. August 2010
Forumsbeiträge: 31
sp_UserOfflineSmall Offline

die werden das sicherlich nicht rausfinden,ein solches screening übersteigt bestimmt das budget.ist nämlich noch sehr aufwendig und kann nicht von jedem institut gemacht werden.

gruß eddiedgar

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michibeck
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31. Oktober 2010 - 14:50
Mitglied seit: 29. Oktober 2010
Forumsbeiträge: 58
sp_UserOfflineSmall Offline

eddiedgar schrieb:

die werden das sicherlich nicht rausfinden,ein solches screening übersteigt bestimmt das budget.ist nämlich noch sehr aufwendig und kann nicht von jedem institut gemacht werden.

gruß eddiedgar


hey, super ! und vielen dank für die schnelle antworrtSmile

jetzt bin ich echt erleichtert, darauf werd ich mir jetzt erstmal einen bauenWink

gruss michibeck

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eddiedgar
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31. Oktober 2010 - 14:52
Mitglied seit: 31. August 2010
Forumsbeiträge: 31
sp_UserOfflineSmall Offline

wohl bekommtsCool

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prof. Wh0
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1. November 2010 - 03:00
Mitglied seit: 26. Oktober 2010
Forumsbeiträge: 4
sp_UserOfflineSmall Offline

eddiedgar schrieb:

die werden das sicherlich nicht rausfinden,ein solches screening übersteigt bestimmt das budget.ist nämlich noch sehr aufwendig und kann nicht von jedem institut gemacht werden.

gruß eddiedgar


Jain.  Solange nicht Explizit auf Abbauprodukte von Bekannten Drogen getestet Wird kann mann erst mal gar nichts nachweisen.  

Desweiteren sind von den Meisten Rm´s nicht mal die inhalstoffe zu 100% bekannt. Also muss erst analysiert werden was ist drin befor darauf getestet werden kann.

Das alles kostet jedoch soviel Geld das es wahrscheinlich Nie  kommen wird.  

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chewy
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1. November 2010 - 03:38
Mitglied seit: 29. September 2010
Forumsbeiträge: 112
sp_UserOfflineSmall Offline

vor allem wenn die inhaltsstoffe jedes quartal wechseln^^

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michibeck
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1. November 2010 - 21:04
Mitglied seit: 29. Oktober 2010
Forumsbeiträge: 58
sp_UserOfflineSmall Offline

zum thema polizeikontrollen hätte ich auch noch ne frage:

leider kommt es ja ab und zu mal dazu dass mich polizisten einfach mal so durchsuchen wenn sie mich irgendwo rumlaufen sehen....

falls dann aus meiner tasche ein päckchen legale rm zum vorschein kommt...werden diese feinen herren das dann erstmal beschlagnahmen ? bzw dürfen die mir das dann wegnehmen ?

mir ist schon klar dass ich im nachhinein wahrscheinlich straffrei aus der sache rauskomme wenn die sehen dass die rm legal ist, aber dürfen die mir ne legale rm erstmal beschlagnahmen ?Confused

gruss michibeck

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Noobie
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1. November 2010 - 22:21
Mitglied seit: 20. Oktober 2010
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sp_UserOfflineSmall Offline

Nein RM`s sind legal die nehmen dir ja auch keine räucherstäbchen ab also wenn ich etz Räucherstäbchen schreibe meine ich die richtigen mit moschusgeschmack etc

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Noobie
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1. November 2010 - 22:21
Mitglied seit: 20. Oktober 2010
Forumsbeiträge: 51
sp_UserOfflineSmall Offline

Nein RM`s sind legal die nehmen dir ja auch keine räucherstäbchen ab also wenn ich etz Räucherstäbchen schreibe meine ich die richtigen mit moschusgeschmack etc

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eddiedgar
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2. November 2010 - 10:40
Mitglied seit: 31. August 2010
Forumsbeiträge: 31
sp_UserOfflineSmall Offline

ich bin mir fast sicher das sie es dir abnehmen wenn dieses päckle geöffnet ist.

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