Räuchermischungen & der Führerschein

Hallo zusammen,

wie bereits angekündigt hier unser Artikel zum Thema Räuchermischungen / Synthetische Cannabinoide in Verbindung mit einer bestehenden Fahrerlaubnis. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen, eigentlich hätte dieser Artikel schon am Wochenende erscheinen sollen.

Viele fragen sich: Kann mir wegen des Konsums von Räuchermischungen die Fahrerlaubnis entzogen werden? Erfährt die Führerscheinstelle davon wenn ich bei den Ermittlungsbehörden mit Räuchermischungen in Erscheinung getreten bin?

Die ernüchternde Antwort lautet: Ja. Der Konsum oder der alleinige Kontakt mit Räuchermischungen und / oder synthetischen Cannabinoiden führt fast immer dazu, dass sich die Führerscheinstelle einschaltet. Dabei spielt es keine Rolle, ob zb. eine Sendung mit legalen RM´s abgefangen wurde, oder Ihr im Park mit einer illegalen RM kontrolliert wurdet.
Auch bei legalen Produkten informieren die örtlichen Ermittlungsbehörden nach erfolgter Analyse durch das LKA oder eines staatlich anerkannten Labor die Führerscheinstelle darüber, dass sich im Laufe der Ermittlungen Hinweise ergaben, welche auf einen eventuellen Missbrauch der Produkte durch Euch hinweisen. 

Seitens der Ermittlungsbehörden werden solche Fälle an die zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet, die ermittelnden Beamten sind hierzu sogar im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet.

Die Führerscheinstellen unterscheiden bei synthetischen Cannabinoiden nicht zu Gunsten der User zwischen legal und illegal. Nur zu den eigenen Gunsten, oder wie es gerne ausgedrückt wird: „Zum Schutz anderer, am Straßenverkehr beteiligten Personen. Jegliches illegale synthetische Cannabinoid wird als „harte Droge“ gewertet, da es sich um synthetische Substanzen mit Missbrauchspotential handelt. Es ist also ähnlich wie bei Amphetamin oder MDMA.

Angenommen Ihr werdet von den Ermittlungsbehörden kontrolliert oder aufgegriffen und führt solche Stoffe mit Euch, spielt es keine Rolle ob Ihr zu Fuß unterwegs seid oder gar nicht beabsichtigt habt in absehbarer Zeit wieder Auto zu fahren.
Die Führerscheinstellen legen den Besitz von synthetischen Drogen generell so aus, das alleine der Kontakt mit diesen Substanzen Anlass dazu gibt an Eurer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bzw. der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu zweifeln.

Diese Zweifel aus dem Weg zu räumen obliegt dann leider Euch, indem Ihr im Rahmen einer MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) und den entsprechenden Vorbereitungen / Auflagen (Unter anderem Gespräche bei einem Verkehrspsychologen in Verbindung mit regelmäßigen Urinkontrollen) Eure Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Beweis stellt.
In der Regel ein teures und meistens langes Ärgernis.. In der Regel wird im Rahmen der MPU Vorbereitung eine Abstinenz von mindestens 6 Monaten, oftmals auch 12 Monaten gefordert. Damit es nicht zur Suchtverlagerung kommt, ist es nicht selten, dass man während der Abstinenzphase auch keinen Alkohol zu sich nehmen darf.

Für gewöhnlich werdet Ihr wenige Wochen nach der Beschuldigtenvernehmung Post von der Führerscheinstelle erhalten, in der Ihr dazu aufgefordert werdet Euch zur Sache zu äußern.
Solltet Ihr hingegen im Straßenverkehr unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen kontrolliert worden sein, und die entnommene Blutprobe gibt zweifelsfrei Aufschluss über den Konsum, werdet Ihr in der Regel durch das Schreiben der Führerscheinstelle zur Abgabe der Fahrerlaubnis aufgefordert. Gleichzeitig werdet Ihr in diesem Schreiben über das sofortige Erlöschen der Fahrerlaubnis informiert.
(Ihr solltet also nicht mit dem Auto zur FS fahren um die Fahrerlaubnis dort abzugeben. Dies erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis^^)

Kommt Ihr einer solchen Aufforderung nicht nach, wird die Polizei damit beauftragt Euren Führerschein sicherzustellen. Zu diesem Zwecke sind auch Hausdurchsuchungen zulässig, zum Beispiel in dem Fall, dass Ihr angebt den Führerschein zwischen Zeitpunkt der Tat und Mitteilung der Führerscheinstelle verloren zu haben. Dies wird für gewöhnlich als sogenannte Schutzbehauptung ausgelegt.

Falls Ihr Kenntnis davon bekommt, dass eine Sendung mit legalen RMs abgefangen wurde oder ihr wisst, das ein Verfahren zu Euren Ungunsten im Gange ist und in Gange kommen könnte, empfiehlt es sich den Konsum SOFORT einzustellen. Bei RMs mit legalen Inhaltstoffen kann man angeben, dass man diese nur verräuchert hat, so wie es für solche Produkte vorgesehen ist. Dafür möchte die Führerscheinstelle selbstverständlich einen Beweis. Gerne in Form einer Haarprobe.. Hierzu kann Moinsen vielleicht mehr sagen, wenn uns nicht alles täuscht hat er eine solche „Prozedur“ bereits hinter sich. Cartman hatte einen solchen Fall vor ca. zwei Jahren, konnte aber durch Einsatz eines umstrittenen Shampoos zur „Tiefenreinigung“ eine saubere Haarprobe vorweisen^^

Auf jeden Fall empfiehlt es sich IMMER gut zu überlegen, ob Ihr zur Beschuldigtenvernehmung erscheint. Wir können aus persönlichen Erfahrungen nur empfehlen bei Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter sofort einen Anwalt zu konsultieren. Dieser wird für Euch in Erfahrung bringen, was Euch genau zur Last gelegt wird und kann Euch des Weiteren bei der bevorstehenden Konfrontation mit der Führerscheinstelle beratend zur Seite stehen.

Solltest Ihr mit illegalen Räuchermischungen / synthetischen Cannabinoiden aufgegriffen worden sein, ist die Sachlage eindeutig. Hier kommen wir zu dem erwähnten Punkt, dass es durch einen ehemaligen Freund zu einem Grundsatzurteil kam, welches besagt das selbst der einmalige Konsum einer Räuchermischung den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht.

In dem entsprechenden Verfahren wurde folgendes wurde folgendes verkündet:

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat jüngst in ihrem Beschluss vom 31.03.2015 entschieden, dass schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sog. „harte Droge“ aufgenommen ist, dazu führt , dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, unabhängig von der Menge der im Blut festgestellten Wirkstoffkonzentration, die Fahrerlaubnis entziehen darf.

Ein solcher Entzug der Fahrerlaubnis setzt nur eines voraus: Die konsumierte Kräutermischung muss Wirkstoffe enthalten haben, die im der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als „harte Droge“ geführt werden (wobei die Kenntnis des Konsumenten hiervon grundsätzlich unbeachtlich ist). Achtung: Was ausdrücklich keine Voraussetzung für den Entzug darstellt ist die Teilnahme am Straßenverkehr! Das bedeutet, dass der Führerschein auch dann entzogen werden kann, wenn die Drogen zwar konsumiert wurden, der Konsument aber gar nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Der ehemalige Freund hatte das Pech, das 0,1ng JWH-210 in der Blutprobe identifiziert wurden, neben 3 anderen, noch legalen synthetischen Cannabinoiden. Doch selbst die geringe Menge von 0,1ng reichte dem Verwaltungsgericht um den Entzug der Fahrerlaubnis zu untermauern. Auch ein seitens des Beschuldigten eingereichter Eilantrag wurde abgelehnt.

Das komplette Urteil findet Ihr hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bereits-ein-einmaliger-konsum-harter-drogen-rechtfertigt-den-entzug-der-fahrerlaubnis_074579.html

Wir hoffen, dass dieser Beitrag ein wenig Licht ins Dunkle bringt und den ein oder anderen dazu bewegt zu überlegen, ob illegale RMs und Noids wirklich die Risiken (Zb. in Hinblick auf die „Nicht geringe Menge“), aber darauf können wir gerne in einem separaten Artikel eingehen..) wert sind, die sie leider heutzutage mit sich bringen..

ACHTUNG: Dieser Artikel stellt keine juristische Beratung dar, sondern fasst Erfahrungen aus dem persönlichen Umfeld sowie öffentlich zugängliche Urteile zusammen!

So und nun noch etwas in eigener Sache.. Wie versprochen, hier die neue E-Mail Adresse:

[email protected]

Über diese Adresse könnt Ihr uns Erfahrungsberichte zukommen lassen, aber auch Fragen die Ihr nicht öffentlich stellen möchtet.

Beste Grüße und habt einen schönen Abend 😉

Eure TrialsCrew

12 Gedanken zu „Räuchermischungen & der Führerschein“

  1. @Alfred: Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht 😉 Ich bin ja regelmäßig für Wochen in NL, da ist der Erwerb und Konsum von CBD Blüten ja legal. Man könnte also auch Reviews zu Shops / Sorten realisieren.

  2. Mir ist auch gerade noch die Idee gekommen vielleicht noch eine eigene cbd Sektion auf zu machen und dann dort auch Berichte über cbd produkte zu berichten.

  3. Und auf gesetzte wird da auch geschissen da es ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gibt (20 Abs. 3 GG der Verfassung ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die gesetzgebende Gewalt, öffentliche Verwaltung sowie die Justiz. Dies bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen, Verwaltungsakte und Gesetze dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen) was sie leider regelmäßig mit Füßen treten und selbst vor Gericht ignorieren.

  4. Kann mich dem Rest nur anschließen guter Bericht, ich finde es lächerlich das bei Cannabis oder Noids eine grenze im ng Bereich gilt, wo jeder mit Ahnung von der Materie sagen kann, das keine Berauschung besteht aber beim guten alten Alkohol der übrigens mit Nikotin Platz 1 der grund für die häufigsten Tode der Welt ist noch vor allem anderen sind bis 0,5 Promille okay diese Unverhältnismäßigkeit sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

  5. Cooler Beitrag war sehr interessant zu lesen. Zum Glück habe ich kein Führerschein und bin meist zu Fuß unterwegs. Häufig auch mit dem Fahrrad.

  6. @theora: Grundsätzlich ist es leider so, dass die Behörden und der Staat in den meisten Fällen relativ beliebig vorgehen. In den meisten Fällen wird eh erst mal unterstellt, dass die betreffende RM illegal ist. Und dann wird analysiert.. Auch das NpSG wurde bereits von vielen Juristen kritisiert, vor allem bezüglich dessen, das es für den Bürger fast unmöglich ist zu verstehen was vom NpSG erfasst ist und was nicht.

    Bestes Beispiel ist der erste Wirkstoff der nach der letzten NpSG Erweiterung auf den Markt kam. Cumyl-CBMICA. Dieses Cannabinoid basiert auf einem Indolkern, und müsste daher eigentlich verboten sein, da Indolkerne bereits in der ersten NpSG Fassung gelistet waren. Findige Chemiker und Juristen haben dann aber rausgefunden, das der Kern sehr wohl trotz Erfasssung legal sein kann indem Sie eine Lücke bezüglich der Seitenkette gefunden haben. Die nicht erfasste Seitenkette von Cumyl-CBMICA sorgt so dafür, dass die Erfassung des Kerns nicht mehr relevant ist.

    Aber der normale User soll / muss dann verstehen ob eine Substanz gegen das NpSG verstößt oder nicht^^

  7. @Kritiker: Ja hast ja Recht gehabt 😉 Und Danke, Du hast es treffend zusamengefasst. Leider haben wir auch schon einige Leute erlebt, die den Konsum ganz lässig zugegeben haben. Ist ja schließlich legal^^ Da fehlen einem manchmal die Worte..

  8. Was ist -ausser im Formalen- der Unterschied zwischen legaler RM und illegaler RM. Den Bürger bedrohender staatlicher Paragraphenvoodoo.
    Ich weis, bei diesem Vorgehen einer Behörde nach Logik zu Fragen ist abenteuerlich, aber versuchen kann man es?

  9. @trials, danke für den ausführlichen Bericht und die mail-Adresse.

    Dem Bericht ist nicht viel hinzuzufügen.
    Vielleicht eine kurze Zusammenfassung:

    Besitz von RM = Ärztliches Gutachten zur Feststellung des Konsums. Ist dieses positiv (d.h., es werden Spuren von RM gefunden) = Führerschein weg

    Beweis von Konsum von RM (=von Polizei beim Rauchen von RM erwischt) = Führerschein weg.

    Zugeben des Konsums von RM = Führerschein weg!

    Deshalb gilt: Auch, wenn es noch so eindeutig aussieht: Niemalsnienienienicht den Konsum von RM zugeben!!!

    Die Einstufung von RM als „harte Droge“ ist mMn gar nicht so verkehrt.

    Unter dem Gesichtspunkt der Legalität werden einige Leute gerne unvorsichtig, gerade, was das Fahren nach oder sogar WÄHREND des Konsums angeht. Unerforschte Wirkstoffe, (vermeintlich) kurze Wirkzeit verleitet den einen oder anderen dazu, sich früher an’s Steuer zu setzen als gut für ihn (und die anderen Autofahrer) ist.

    Aller Legalität zum Trotz ist das Hantieren mit RMs immer ein Stück weit russisches Roulette und nicht zu unterschätzen.

    @trials crew: Wie war das nochmal mit der fehlenden Resonanz? ;-?

  10. @Moinsen: Gerne 🙂 Es muss schon einen Beweis für den Konsum geben, da hast Du Recht. Der bloße Besitz von legalen RMs / Noids reicht „nur“ für eine Meldung an die FS, aber noch nicht zum automatischen Entzug der Fahrerlaubnis.

    Daher haben wir ja geschrieben:
    Bei RMs mit legalen Inhaltstoffen kann man angeben, dass man diese nur verräuchert hat, so wie es für solche Produkte vorgesehen ist. Dafür möchte die Führerscheinstelle selbstverständlich einen Beweis. Gerne in Form einer Haarprobe..

    Stimmt, bei Dir war es damals eine Urinprobe.. Cartman hatte die Haarprobe. Aber diese Probe darf die FS verlangen, daher ja auch unser Rat das man sofort aufhören sollte, sobald man weiß das es bald zu einem Kontakt mit der FS kommen kann. Bei legalen Produkten reichen die Befugnisse nicht so weit, wie bei BtmG Substanzen. Bei einem Produkt mit BtMG Inhaltstoff ermitteln die Behörden ja wegen Verstoß gegen das BtmG und melden dementsprechend einen Verstoß gegen das BtMG an die Führerscheinstelle. Bei legalen RMs hingegen, können die Behörden ja keinen Straftatbestand an die FS übermitteln, sondern „nur“ den vermeintlichen Gebrauch von „Legal Highs“.

  11. Vielen Dank Trials für diesen Beitrag!

    Eine Sache fällt mir dazu aber noch ein:

    Für mich liest es sich so, als wenn man direkt eine MPU machen müsste, obwohl der Konsum von synth. Cannabinoiden nicht nachgewiesen wurde (Besitz reicht, so habe ich das verstanden im Beitrag).
    Nach meinem Dafürhalten muss erst erwiesen sein, dass die Substanz auch konsumiert wurde/wird. Dafür kann ein ärztliches Gutachten angeordnet werden.

    Das wurde bei mir gemacht, nachdem ich wegen eines Shops der Anfang 2016 hochgenommen wurde eine Vorladung wg. Des Verstoßes nach BtmG nicht nachgekommen war, erhielt ich eine vorläufige der Führerscheinstelle (fss). Dort wurde ich zu meinem Konsum befragt. Ich habe angegeben noch nie Drogen konsumiert zu haben. Nur einmal Cannabis vor 10 Jahren oder so. Daraufhin wurde lediglich ein Test angeordnet, der den THC Wert im Urin feststellen Sollte.
    Da ich schon seit zig Jahren kein Cannabis mehr konsumiere/konsumiert hatte verlief der Test negativ. Damit war die Sache gegessen.
    Allerdings hätte ich vermutlich einen synth. Cannabinoide Test machen müssen, wäre ich nicht mit meiner Weed Story gekommen. Davon gehe ich Mal stark aus.
    Aber eine MPU, ohne einen Beweis für einen Konsum bei mir, wurde mir nicht angedroht.

Schreibe einen Kommentar