Räuchermischungen-Mammut-Prozess

Raeuchermischungen UrteilGrößter “Räuchermischungen-Prozess“ aller Zeiten!

Der größte Prozess im Zusammenhang mit Räuchermischungen den es in Deutschland je gegeben hat ging nach eineinhalb Jahren und über 30 Verhandlungstagen, vor dem Landgericht Koblenz, im Mai 2015 nun endgültig zu ende.

Wie alles anfing:

Um 2010/2011 herum gründeten 2 junge, Anfang 20 Jährige, einen Onlineshop namens “Highway24“. Aufgrund der zu dieser Zeit üblichen illegalen Strafverfolgung, wurde der eine zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und der andere zu einer Gefängnisstrafe. Der jüngere von beiden, der auf freiem Fuß blieb, entschied sich Highway24 im Ausland über einen Versanddienstleister weiter zu betreiben (später kamen noch herbal-house.eu und herbalexpert.eu dazu). Das ging eine ganze Weile auch problemlos gut, schließlich versendeten über den selben Dienstleister damals auch zahlreiche andere Shops und alles stand auf juristisch soliden Beinen. Nach einiger Zeit entschied sich der Besitzer jedoch seinen Shop wieder alleine zu verwalten. Dazu holte er sich einen Kumpel nach dem anderen als Hilfskraft. Am Ende waren es, ihn selbst inbegriffen, 6 Leute die nicht nur Bestellungen bearbeiteten sondern auch Produkte abpackten und wenn man den Presseberichten Glauben schenken darf, haben sie sogar mit synthetischen Cannabinoiden selbst hantiert.

Gerichtsverhandlung RaeuchermischungenEs kam zu einer Anklage wegen unerlaubten Handel mit gefährlichen Arzneimitteln und BtMG. Nachdem ein EU-Urteil Mitte 2014 zu dem Schluss kam das Kräutermischungen keine Arzneimittel sind, mussten mehrere hundert Anklagepunkte wegen des Verstoßes gegen das AmG fallen gelassen werden.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten jedoch auch bewusst Betäubungsmittel verkauft die durch eine Gesetzesänderung illegal wurden. Um keinen finanziellen Schaden zu erleiden sollten die illegal gewordenen Produkte einfach abverkauft werden.

Illegale Mischungen aus dem Ausland?

Dazu muss man wissen das entgegen der Annahme einiger Unwissender ein Onlineshop, ganz gleich wo er seinen Sitz hat, nur Produkte verschicken darf die sowohl im Ausgangsland als auch im Empfängerland legal sind. In diesem konkreten Fall waren die Produkte in Holland zwar legal, fielen in Deutschland jedoch unter das BtMG. Die Behörden arbeiteten daher länderübergreifend zusammen und verhafteten nach längerer Überwachung im Dezember 2013 in Holland 5 Personen. Da es sich um deutsche Staatsbürger handelt wurden diese bereits nach wenigen Tagen nach Deutschland überstellt und warteten fortan in Untersuchungshaft auf ihr Urteil.

bild23542542Es ist der erste Fall in dem ein ausländischer Online-Smartshop überwacht, durchsucht und die Beteiligten verurteilt wurden. Dies war jedoch nur möglich weil verbotene Stoffe verkauft wurden die dem BtMG unterliegen. Mit über 30 Verhandlungstagen war es mit Sicherheit der längste Prozess der bisher im Zusammenhang mit Räuchermischungen stattfand. Derartige juristische Exzesse wird es vermutlich nie wieder geben, da nur die vermeintlichen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz zu einer derart hohen Falldichte führen konnten. Zu Beginn des Prozesses wurde davon ausgegangen das jeder Verkauf der jemals über einen der Onlineshops der Angeklagten gelaufen ist, illegal war. Mit dem EU-Urteil Mitte 2014, wurde diese Strategie zunichte gemacht und die Staatsanwaltschaft musste sich mit einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das BtMG zufrieden geben.

Gegen die Angeklagten wurden Gefängnisstrafen von bis zu 6 Jahren verhängt.

Autor: Ultrakon

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