Geschichtsstunde für Szeneinteressierte
Bei den Einzelhändlern, also Onlineshops, kam es kurze Zeit nach dem Verbot von Spice zu Hausdurchsuchungen. Mittlerweile wird bei jedem Handel mit Räuchermischungen ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das BtMG und oder AMG angenommen. Dazu muss man wissen das es einen Anfangsverdacht braucht um überhaupt ermitteln zu können. Teilweise wurden deshalb massenhaft Ladungen an Kunden verschickt (sofern es sich um einen deutschen Shop handelte und die Kundendaten sichergestellt werden konnten).