Fallen Räuchermischungen unter das vorläufige Tabakgesetz?
Nachdem der EuGH dem rechtswidrigen Treiben der deutschen Polizei, Gerichte und Staatsanwälte Mitte 2014 mit einem Urteil ein Ende bereitet hat, versucht die Judikative nun hartnäckig den legalen Markt für Legal Highs erneut zu kriminalisieren.
Der 5. Strafsenat des BGH hatte die kreative Idee Räuchermischungen dem vorläufigen Tabakgesetz zu unterstellen und dazu beim 2. und 3. Strafsenat angefragt.
Der 3. Strafsenat hatte bereits im April diesen Jahres geantwortet und deutlich gemacht das er der Rechtsauffassung des 5. Strafsenates nicht folgt.
Die Begründung: