Räuchermischungen keine Tabakerzeugnisse
Am 20.5.2016 ist das VtabakG (Vorläufige Tabakgesetz) außer Kraft getreten und durch das Tabakerzeugnisgesetz ersetzt worden. Dieses neue Gesetz enthält keine dem VTabakG entsprechenden Strafvorschriften mehr.
Der Missbrauch des Tabakgesetzes zur Strafverfolgung von Räuchermischung-Händlern ist somit nicht mehr möglich.